Im Winter kann es vorkommen, dass mehr Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, als später als Netzstrom an die Mieter verkauft wird. Dieser Unterschied ist kein Fehler, sondern hat einen technischen Hintergrund:
In der kalten Jahreszeit produziert die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) deutlich weniger Strom, da die Sonneneinstrahlung schwächer ist. Normalerweise wird die Batterie mit Solarstrom geladen, um die Mieter später möglichst mit lokal erzeugtem Strom zu versorgen. Wenn jedoch nicht genug PV-Strom zur Verfügung steht, muss die Batterie zum Schutz vor Tiefentladung mit Netzstrom aufgeladen werden.
Wichtig zu wissen: Der Netzstrom, der in die Batterie geladen wird, wird später nicht als Netzstrom an die Mieter verkauft. Sobald Strom einmal in der Batterie gespeichert wurde, darf er regulatorisch nicht mehr als Netzstrom abgerechnet werden – auch wenn er ursprünglich aus dem Netz stammt. Stattdessen wird dieser gespeicherte Strom als „PV-Strom“ gewertet und so an die Mieter weitergegeben.
Dadurch entsteht in der Bilanz ein scheinbarer Widerspruch: Mehr Netzstrom wird bezogen, als als solcher verkauft wird. Der „fehlende“ Anteil wurde in die Batterie geladen und wird später als PV-Strom verwendet.
Zusammengefasst:
- Im Winter reicht der PV-Ertrag oft nicht aus, um die Batterie zu laden.
- Die Batterie wird dann mit Netzstrom geladen, um sie vor Schäden zu schützen.
- Strom aus der Batterie darf nur als PV-Strom verkauft werden – nicht als Netzstrom.
- Deshalb wirkt es, als ob weniger Netzstrom verkauft wurde, obwohl mehr bezogen wurde.
Ein Schaubild weiter unten wird diesen Zusammenhang noch einmal anschaulich darstellen.