Erläuterung Paragraph 14a

Paragraph 14a aktiv :


Wenn dieser Modus aktiv ist, werden steuerbare Verbraucher, die unter Paragraph 14a fallen, gedrosselt; diese Drosselung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird im Lynus-System intern berechnet. Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine Regelung in Deutschland, die es Verteilnetzbetreibern ermöglicht, bestimmte flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu steuern. Unter § 14a EnWG fallen vor allem steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die flexibel betrieben werden können und einen signifikanten Energiebedarf haben. Dazu gehören beispielsweise: 
  • Wärmepumpen 
  • Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 
  • Bestimmte Speichertechnologien  

Diese Anlagen können bei Bedarf vom Netzbetreiber in ihrer Last gesteuert werden, um das Stromnetz zu entlasten.